Was tun bei Todesfall?
Leitfaden für Angehörige
Nebst dem seelischen Schmerz ist bei einem Todesfall auch die Organisation der Bestattung eine grosse Belastung. Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied von Ihrer/Ihrem Angehörigen und überlassen Sie alles Weitere uns.
Jeder Mensch kann frei bestimmen, wie er bestattet werden möchte. Die Art der Bestattung richtet sich nach den schriftlichen Anordnungen der verstorbenen Person. Liegen keine Anordnungen vor, entscheiden die nächsten Hinterbliebenen, wie die Bestattung gestaltet werden soll.
Art und Ort des Todesfalls
Bei Tod infolge Krankheit in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte unverzüglich den Hausarzt, bei dessen Abwesenheit, die medizinische Notrufzentrale anrufen
(061 261 15 15). Dort informiert man Sie, welcher Arzt zuständig ist. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Sie können sich aber auch jederzeit an uns wenden.
Bei Tod durch Unfall oder unklarer Todesursache muss die Polizei beigezogen werden. Diese benachrichtigt den zuständigen Gerichtsarzt.
Bei Tod im Spital oder in einem Heim besorgt die Spital-‐ bzw. Heimleitung die notwendigen Formalitäten und meldet den Tod dem zuständigen regionalen Zivilstandsamt.
Das Original der ärztlichen Todesbescheinigung wird oft vom Arzt direkt an das zuständige Zivilstandesamt geschickt; die Angehörigen erhalten eine Kopie.
Kontaktaufnahme Bestatter
Bei jedem Todesfall sind viele organisatorische Arbeiten zu erledigen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und
nehmen Ihnen alle erforderlichen Schritte ab.
Für ein erstes Gespräch benötigen wir folgende Informationen und Angaben:
▪ Name und Geburtsdatum des Verstorbenen/der Verstorbenen
▪ Zeitpunkt und Ort des Todes
▪ Ungefähres Gewicht und Grösse des Verstorbenen/der Verstorbenen
▪ Welche Bestattungsart wird gewünscht? (Kremation oder Erdbestattung)
▪ Wunsch der Kleidung des Verstorbenen/der Verstorbene
(Sterbehemd oder Privatkleider)
▪ Sargmodell
▪ Wurde bereits Abschied genommen oder wird eine Aufbahrung gewünscht?
Kontaktaufnahme Bestattungsamt
▪ Benachrichtigen Sie unverzüglich das zuständige Bestattungsamt des Wohnortes des/der Verstorbenen
▪ Auf dem Bestattungsamt wird alles Weitere für die Beerdigung in die Wege geleitet (Anmeldung Kremation, Ort und Zeit der Trauerfeier und Beisetzung, Grabart, öffentlicher Aushang)
Durch die Hinterbliebenen sind zu informieren
▪ Angehörige sofort benachrichtigen Später zu informieren:
▪ AHV-Auszahlungsstelle
▪ Pensionskasse
▪ Krankenkasse
▪ IV-Rente oder Ergänzungsleistungen
▪ Versicherungen
▪ Arbeitgeber
▪ Militär/Zivilschutz (das Dienstbüchlein ist dem Sektionschef der Gemeinde zuzustellen)
▪ Bank und Post
▪ Wohnungsvermieter/in
Von Amtes wegen werden informiert
▪ das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (durch das regionale Zivilstandsamt)
▪ das regionale Zivilstandsamt der Wohngemeinde (durch die Wohnsitzgemeinde)
▪ die konsularische Vertretung bei Ausländer/innen (durch das regionale Zivilstandsamt)
▪ KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, wenn die verstorbene Person unmündige Kinder hinterlässt, verbeiständet
oder bevormundet war
▪ das regionale Erbschaftsamt
Der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen steht immer im Vordergrund. Doch müssen auch Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Dieser kleine Leitfaden vermittelt wichtige Informationen und hilft Ihnen sich in den schweren Stunden eines Todesfalles zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.